Staaten gelten als fragil, wenn sie ihre Kernfunktionen gegenüber ihren Bevölkerungen (nach innen) sowie der internationalen Staatengemeinschaft (nach außen) nicht in ausreichendem Maße erfüllen. Die Bevölkerung leidet unter großer Armut, Gewalt und politischer Willkür. Besonders betroffen sind Frauen, Kinder und ethnische oder religiöse Minderheiten. Fragile Staaten können die Sicherheit der Bevölkerung und deren Zugang zu sozialen Grunddiensten nicht gewährleisten.
Laut der Weltbank-Skala „Country Policy and Institutional Assessment“ (CPIA) sind insbesondere Afghanistan, die Komoren, Liberia, Myanmar, Simbabwe, Somalia und die Zentralafrikanische Republik betroffen.
Von solchen fragilen Ländern können grenzüberschreitende destabilisierende Wirkungen ausgehen. Zudem untergraben sie die internationalen Bemühungen zur Umsetzung der Millenniumsentwicklungsziele. Die Staatengemeinschaft darf diese Länder – trotz der schlechten Regierungsführung – nicht von jeglicher Zusammenarbeit ausschließen, sondern muss behutsam auf eine Verbesserung der Lage hinwirken.
In der Pariser Erklärung über die Wirksamkeit von Entwicklungszusammenarbeit haben sich die Geberländer 2005 das Ziel gesetzt, in fragilen Ländern legitime gesellschaftliche Institutionen aufzubauen oder zu stärken sowie Staatsversagen und -zerfall entgegenzuwirken. Mit dem Konzept „Entwicklungsorientierte Transformation bei fragiler Staatlichkeit und schlechter Regierungsführung“ hat das Bundesentwicklungsministerium den Handlungsrahmen für die Entwicklungszusammenarbeit mit solchen Staaten vorgegeben. Je nach Land beinhaltet diese Zusammenarbeit Not leidende Bevölkerungsgruppen zu schützen, Selbsthilfe zu fördern, Reformkräfte zu stärken und bei Regierungen Verhaltensänderungen zu bewirken. Nichtregierungsorganisationen und kirchliche Hilfswerke spielen hierbei eine zentrale Rolle. Das Konzept basiert auf den OECD-Prinzipien für ein Engagement in fragilen Staaten von 2007.