Am 1. Mai 2002 trat das "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen" in Deutschland in Kraft. Ein Gesetz, auf das viele Menschen seit Jahren gewartet haben. Etwa 6,6 Mio. schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland. Davon sind nur 4,5 %, also rund 300.000, von Geburt an behindert. Die meisten werden es im Laufe ihres Lebens, etwa durch Unfälle oder im Alter.
Diese Fakten machen deutlich, es kann jeden jederzeit treffen. Wenn 8% unserer Bevölkerung schwerbehindert sind, zeigt dies auch, dass Behindertenpolitik kein Randbereich politischen Handelns sein kann und darf. Deshalb haben wir in Deutschland nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter und dem Sozialgesetzbuch IX zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft, vor einem Jahr das Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen beschlossen.
Ganz anders sieht die öffentliche Wahrnehmung von und die Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen in den Entwicklungsländern aus. Das Bild des kleinen Jungen, dem während des Irak-Krieges bei einem Bombenangriff beide Arme abgerissen wurden, und der hilflos auf seinem Krankenbett lag, ging um die Welt, die Bilder der unzähligen Minenopfer in Afghanistan, die dringend orthopädische Hilfe benötigen, die Bilder von Kindern in Nord-Korea, die unter Mangel- und Unterernährung leiden - das sind einige der Bilder, die uns das Schicksal von Behinderungen in den Entwicklungsländern vor Augen führen. Die Mehrzahl der Behinderungen in den Entwicklungsländern sind auf Armut zurückzuführen. 82% der behinderten Menschen leben unterhalb der Armutsgrenze.
Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung, Menschen die zudem unter Traumatisierungen leiden, trifft das umso härter. Daher stellt die Zusammenarbeit mit und für diese Zielgruppe eine ganz besondere Herausforderung für die Entwicklungszusammenarbeit dar.
Die Entwicklungszusammenarbeit mit behinderten Menschen fristet nach wie vor ein Randdasein. Sie muss mehr in den Mittelpunkt unserer Bemühungen gerückt werden. Mit der Umsetzung des Aktionsprogramms 2015, mit dem die Bundesregierung zur Reduzierung der Armut weltweit wichtige Beiträge leistet, kann und muss diese Aufmerksamkeit hergestellt werden. Im Programm wird ein breiter Armutsbegriff zu Grunde gelegt:
"Armut bedeutet nicht nur geringes Einkommen, sondern auch geringe Chancen und mangelnde Beteiligungsmöglichkeiten am politischen und wirtschaftlichen Leben, besondere Gefährdung durch Risiken, Missachtung der Menschenwürde und Menschenrechte sowie fehlender Zugang zu Ressourcen."
Zwei der Ansatzpunkte zur Armutsbekämpfung sind für behinderte Menschen besonders wichtig:
Einerseits entstehen durch Mangelernährung eine Vielzahl von vermeidbaren Behinderungen. Andererseits leiden Menschen, die bereits mit einer Behinderung geboren wurden häufig unter Mangelernährung. Dadurch entsteht die Gefahr, dass sich die Behinderung noch weiter verschlimmert.
In ihren Bemühungen zur Gewährleistung von sozialen Grunddiensten sieht die Bundesregierung eine besondere Zielgruppe in den behinderten Menschen. Obwohl diese zu der Gruppe der Menschen gehören, die am dringendsten Gesundheitsversorgung benötigen, finden sich nur 10% der Rehabilitationsmaßnahmen in Entwicklungsländern. Nur maximal 4% der Betroffenen aus diesen Ländern haben Zugang zu Rehabilitations- und Fördermöglichkeiten.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt deshalb über seine staatlichen Vorfeldorganisationen und durch die Finanzielle Förderung nicht-staatlichen Organisationen, Maßnahmen in den entwicklungspolitischen Partnerländern, die besonders auf die Integration behinderter Menschen zielen.
Dazu einige Beispiele:
Die große Bedeutung der behinderten Menschen für die Entwicklung eines Landes muss anerkannt werden. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt die Zahl der Menschen mit Beeinträchtigungen auf über 500 Mio., davon leben 70 % in den Entwicklungsländern. Das bedeutet, das ein Viertel aller Menschen in den Entwicklungsländern direkt oder indirekt von Behinderung betroffen sind.Was wir brauchen, ist eine noch stärkere Vernetzung der Angebotspalette von staatlicher, nicht staatlicher und privater Hilfe. Ist, dass die Arbeit für und mit behinderten Menschen ein Querschnittsthema wird und das dafür eigenständige Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.